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  #1  
Alt 10.12.2009, 18:12
Benutzerbild von Timo
Timo Timo ist offline
Developer/Designer(in)
 
Registriert seit: 21.05.2003
Beiträge: 11.288
Standard Was bedeutet der Beschluß vom 27.11 für Onlineshopbetreiber.

Hallo zusammen,

wie sicher schon viele erfahren haben sollte man auf Systeme wie

1. google analytics
2. geo IP Marketing

verzichten.

Selbst das erfassen einer dynamischen IP soll erst zulässig sein wenn eine Genehmigung des Kunden vorliegt.

Wie wir erfahren haben werden aber gerade IPs z.B. bei der Zahlung benötigt um evtl. Betrugsfälle verfolgen zu können.

Wir schlagen daher vor einen Anwalt zu kontaktieren.
Der weitere Einsatz von z.B. google Analytics soll sogar zu einer Abmahnung durch den Wettbewerber berechtigen, wie uns mitgeteilt wurde.

Für alle die auf das Speichern der IP des Besuchers verzichten können, stellen wir hier kostenlose Module / lösungen bereit inkl. ein Siegel für Ihre Website.
__________________
Liebe Grüße

Timo
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